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Kaufberatung


Kaufberatung - worauf beim Kauf eines Fahrzeuges geachtet werden muss

Beim Preisvergleich von verschiedenen Occasions-Angeboten gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, die bezüglich des Verkaufspreises stark wertsteigernd oder wertmindernd sein können. Denn wenn Sie sich wirklich das beste Fahrzeug, nicht einfach nur das günstigste kaufen wollen, dann sollten Sie zuerst die folgenden Informationen lesen.
Diese Empfehlungen gelten natürlich auch wenn Sie ein Fahrzeug bei uns gegen einen Neuen eintauschen oder einfach nur verkaufen wollen. Auch wir müssen diese Kriterien bei jedem Einkauf genau beachten, damit der Fahrzeug auch wieder vernünftig verkauft werden kann.

Inhalt:
1. Erste Inverkehrssetzung und Modelljahr, das Alter des Fahrzeuges
2. km-Stand, die Laufleistung
3. Ab Service
4. Neue Pneus
5. Ab MFK / nicht ab MFK
6. Garantien
7. Ab Platz
8. im Auftrag zu verkaufen
9. Import durch offiziellen CH-Importeur oder Parallelimport
10. Unfallfrei
11. Ausrüstung / Umbauten


1. Erste Inverkehrssetzung und Modelljahr, das Alter des Fahrzeuges

Die 1. Inverkehrssetzung (1. IV) und das Modelljahr/Baujahr können unterschiedlich sein, d.h. dass ein Fahrzeug in einem späteren Jahr zum ersten Mal eingelöst wurde als er produziert wurde. Dies kann zum Beispiel bei Fahrzeugen die mit der Garagennummer gefahren wurden oder bei Ausstellungsfahrzeugen der Fall sein.

Beispiel:
- Baujahr 2005
- Inverkehrssetzung (1. IV) März 2006

Falls kein Unterschied der Fahrzeuge bei den Modelljahren/Baujahren 2005 zu 2006 besteht, ist das kein Problem.
Erst wenn ein Fahrzeug mehrere Jahre beim Importeur und/oder beim Händler gestanden ist, wurde das Fahrzeug beim ersten Verkauf sicher zu einem günstigeren Preis als ein Modell mit dem neuesten Baujahr verkauft. Festgestellt werden kann dies unter Umständen
- über Farben, die je nach Modelljahr unterschiedlich sind
- mit dem Verzollungsformular 13.20
- mit unterschiedlichen Ausrüstungen
- über die Chassisnummer via Importeur

2. km-Stand, die Laufleistung

Der Tachostand, (d.h. die km-Leistung) beeinflusst den Preis eines Occasionsfahrzeuges sicher am stärksten.
Generell ist zu beobachten, dass Occasions-Fahrzeug mit einem hohen km-Stand und damit auch über dem Durchschnitt liegend eher zu teuer angeboten werden.

3. Ab Service

Diese Definition kann sehr weit gefasst werden:
Ab welchem Service denn?
a) Occasionsbereitstellungsservice: dies beinhaltet meist eine Niveaukontrolle, ev. Ölwechsel, Pneudruck, Kontrolle aller Baugruppen, Probefahrt.
b) Bei Servicearbeiten nach Werksvorgabe mit bestimmten Intervallen, z.B. 6000 km Intervallen (6000 km kleiner, 12000 km grosser Service) ist es natürlich schon ein Unterschied, ob ein kleiner oder ein grosser Service gemacht wurde. D. h. der Wert des Fahrzeugs ist entsprechend höher, kostet doch ein grosser Service mit Ersatzteilen und Betriebsstoffen ca. CHF 300.- bis 400.-, (Beispiel 2 Zylinder 500 ccm) ein kleiner Service um CHF 150.- bis 300.-.

Andererseits hat es natürlich keinen Sinn, wenn der nächste grosse Service erst in z.B. 3000 km fällig ist, diesen bereits im Voraus zu machen.

4. Neue Pneus

Die Bezeichnung neue Pneus sollte nur verwendet werden, falls noch über 90% des Profils eines neuen Pneus vorhanden ist.
Vorsicht ist geboten, falls der Fahrzeug bereits einige Jahre herumgestanden ist, je nach Lagerung entsprechen die Pneus dann nicht mehr den Anforderungen. Gleiches gilt für ein Fahrzeug, 10 Jahre alt, aber nur mit 2000 km, da sind vermutlich noch die ersten Pneus montiert.

5. Ab MFK / nicht ab MFK

Fahrzeuge müssen gemäss Angaben auf der Website des Strassenverkehrsamtes Zürich in den folgenden Intervallen zur technischen Abnahme/Kontrolle:
Motorräder/Fahrzeug sind erstmals vier Jahre nach der ersten Inverkehrssetzung, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre zu prüfen.
Bei einem Halter- oder Halterinnenwechsel sind Fahrzeuge zu prüfen, wenn die letzte Prüfung mehr als ein Jahr und die erste Inverkehrssetzung mehr als zehn Jahre zurückliegt.

Im Fahrzeugausweis sind die 1. IV (erste Inverkehrssetzung) sowie allfällige Nachprüfungen zu finden.

Beispiel 1: 1. IV 20.5.2004
Nächste Prüfung wird im Mai 2008 erforderlich, kaufen Sie diesen Fahrzeug im Januar 2008, können Sie noch etwa 5 Monate ohne Vorführen fahren.

Beispiel 2: 1. IV 20.5.2000, letzte Prüfung Mai 2007, (4 Jahre und 3 Jahre, dies kann sich je nach Belastung des Strassenverkehrsamtes auch verschieben)
Nächste Prüfung wird im Mai 2009 erforderlich, kaufen Sie diesen Fahrzeug im Januar 2008, können Sie noch etwa 17 Monate ohne Vorführen fahren.

6. Garantien

Hier gibt es verschiedene Arten von Garantieversprechen:
a) eine Vollgarantie 1 bis 12 Monate durch den Händler
b) eine weiterlaufende Werksgarantie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, entspricht auch einer Vollgarantie.
c) eine Reparaturkostenversicherung, zum Beispiel von Quality1 für 12 Monate.
Diese Versicherung kann im Kaufpreis inbegriffen sein, Sie können eine solche Versicherung aber auch bei den meisten Händlern auf Ihre Kosten abschliessen. Bei einer solchen Garantie wird genau bestimmt, welche Baugruppen zum Garantieumfang gehören.

Nie im Garantieumfang inbegriffen sind alle Verschleissteile, Reifen, Servicearbeiten usw., sowie selbstverständlich Defekte, die durch eigenes Verschulden verursacht wurden.
Eine 12 Monate Garantie entspricht in etwa einem Wert von CHF 300.- bis 400.- (Beispiel für ein Fahrzeug mit 500 ccm)

7. Ab Platz

Ein Fahrzeug "ab Platz" wird normalerweise ohne Garantie und "wie gesehen" verkauft. Dies wirkt sich im Preis aus, es sind meist ältere Fahrzeuge mit einem hohen Km-Stand auf dem Tacho, in einem schlechtem Zustand, Pneus zum ersetzen usw.

8. im Auftrag zu verkaufen

Dies bedeutet, dass der Händler keinerlei Verantwortung für Zustand, Garantie usw. übernimmt.

9. Import durch offiziellen CH-Importeur oder Parallelimport

Seit einiger Zeit ist der Parallelimport (Import der Fahrzeuge nicht vom offiziellen CH-Importeur) gesetzlich gestattet. Schwierig ist deshalb die Unterscheidung, wer das Fahrzeug nun wirklich importiert hat.
Steht im Fahrzeugausweis bei der Typengenehmigung/ beim Typenschein ein X oder steht in der Typengenehmigungsnummer ein X, ist das Fahrzeug meistens ein Direkt- / oder Parallelimport.

Beispiel:
CH-Importeur Typengenehmigung 6HA286, Parallelimport Typengenehmigung 6HX165
HA steht für Import durch den Schweizer Importeur, HX für einen Parallelimport.
Leider ist auch das keine Garantie dafür, dass das Fahrzeug auch wirklich durch den CH-Importeur eingeführt wurde.

Achten Sie deshalb beim Kauf darauf, dass Ihnen der Verkäufer eine Garantie für Service, Reparaturen und Ersatzteilbeschaffung abgibt.

10. Unfallfrei

Die Definition bei motorradhandel.ch für unfallfrei bedeutet unfallschadenfrei.
Das heisst, ein Fahrzeug, der bei einem Unfall beschädigt wurde, kann durch das "Ersetzen" (nicht reparieren) aller beschädigten/deformierten Teile wieder neuwertig werden: der Fahrzeug weist keine durch einen Unfall beschädigten oder deformierten Teile mehr auf, es wurden keine Richtarbeiten vorgenommen.

Dies im Unterschied zu einem Auto, das nach einem Unfall Schäden in der Struktur haben kann. Werden diese Schäden rückverformt, bleibt das Fahrzeug trotzdem ein Unfallfahrzeug.
Ein Fahrzeug mit gerichteten, nicht ersetzten Teilen bleibt wie beim Auto ein Unfallfahrzeug.

11. Ausrüstung / Umbauten

Hier gibt es eine ganze Reihe von nützlichen oder sehr beliebten Zubehör- oder Ausrüstungspositionen.

Beispiele:
ABS, Navigation, Top-Case, Windschutzscheiben, Sitz- Griffheizung

Top-Case zum Beispiel können den Wert je nach Alter gut um Fr. 500.- erhöhen, da der Neupreis von Top-Case über CHF 1000.- liegen kann. Diese Ausrüstungen beeinflussen den Wert eines Fahrzeuges stark.

Falls Umbauten gemacht wurden, achten Sie darauf, dass diese legal und vorführtauglich sind (oder dass mindestens die Originalteile vorhanden sind!). Bei gewissen Umbauten müssen die Änderungen im Fahrzeugausweis eingetragen sein, bei einer allfälligen Polizeikontrolle haben Sie sonst grosse Schwierigkeiten.